Garantie
Für eine lange Lebensdauer Ihrer Fenster und Türen
Ein wichtiges Kriterium beim Fenster- und Türenkauf sind die zugesagten Garantieleistungen der Produkte. Da für unsere Fenster und Türen nur qualitativ hochwertige Elemente bei der Herstellung zum Einsatz kommen, geben wir gern und mit gutem Gewissen die Garantie der Hersteller und Verarbeiter weiter
Diese finden Sie wie folgt:
Beschläge und Funktion
3 Jahre Garantie
auf die einwandfreie Funktionalität der Fenster/Türelemente unter Einhaltung der allgemeinen Montage und Wartungs- richtlinien
Verglasungen
5 Jahre Garantie
auf alle Isoliergläser, egal ob Wärmeschutzverglasung, ESG, VSG oder Schallschutz
Fenster- und Türenprofile aus Kunststoff, Alu und Holz
5 Jahre Garantie
auf die Profilbeständigkeit und Oberflächenbehandlungen
Die Garantiefristen gelten ab Datum des Einbauens/ Übernahme.
Für die fachgerechte Montage garantiert die Montagefirma, bzw. auch für daraus entstandenen Schäden.
Garantiefälle wie Falschlieferungen oder Schäden sind unverzüglich in schriftlicher form inkl. Fotos zu melden.
Transportschäden sind auf dem Lieferschein und auf der Empfangsbestätigung (Kopie des Lieferscheins) unter Angabe der Schäden im einzelnen mit Datum und Unterschrift zu vermerken und vom Fahrer gegenzuzeichnen.
Generell entfällt die Garantieleistung bei:
- nicht unverzüglicher schriftlicher Meldung des entdeckten Mangels an uns,
- nicht sachgemäßen Umgang mit den Elementen während des Transports (falls Selbstabholung) und der Montage,
- nicht fachgerecht durchgeführter Montage und dadurch eventuell entstandenen Schäden and den Elementen,
- Verursachung von mechanischen Schäden,
- unsachgemäßer Behandlung der Oberfläche, insbesondere durch aggressive oder anlösende Reinigungsmittel, (salmiak- oder alkoholhaltig, ätzend, scheuernd), ungeeignete Klebebänder, Berührung mit alkalischen Substanzen, (Kalk- und Zementspritzer, vor allem auf Holzoberflächen!) – Achtung Reinigung von ESG Gläser/ Kunststoffprofile !!!
- Schäden (z. B. Quellen des Holzes) durch überhöhte relative Luftfeuchtigkeit im Raum (> 60%) über einen mehrwöchigen Zeitraum,
- Überschreitung der in den einschlägigen technischen Normen üblichen Belastungen,
- Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Sturmschäden, Hochwasser, Hagelschlag, Erdbeben).